Berlin (wie) Peter Fechter war weder der erste noch der einzige "Mauertote". Der Tod des 18-jährigen Mauergesellen sorgte aber für mehrtätigen Aufruhr in West-Berlin. Am 17. August 1962 wagte Fechter gegen 14 Uhr in der Nähe des „Checkpoint Charlie„ die Flucht. Während seinem Freund die Flucht gelang, wurde Fechter von den Kugeln der Grenzwachen getroffen und fiel schwer verletzt von der Mauer zurück in den Todesstreifen. Rund 50 Minuten ließen die Grenzposten den schwer verletzten, schreienden Mann dort liegen. Auch die westlichen Schutzmächte, die grundsätzlich die Befugnis dazu gehabt hätten, schritten nicht ein. Erst knapp eine Stunde nach den Schüssen wurde der leblose Körper von DDR-Polizisten geborgen.
An der Mauer schossen Westberliner Polizei mit Tränengas in Richtung Osten, nachdem DRR-Grenzpolizisten eine Protest-Kundgebung auf West-Berliner Seite mit Tränengas beschossen hatten. Der Zorn der Westberliner richtet sich nicht nur gegen die DDR, sondern auch gegen das Verhalten der West-Alliierten. Am Tag nach Fechters Tod warfen Demonstranten Steine über die Mauer, beschimpften amerikanische Soldaten und randalierten am Sowjetischen Ehrenmal. Die Demonstrationen gingen auch am 19. August weiter, diesmal kam es zu Straßenschlachten mit der Polizei.
Der erste Todesfall an der Mauer lag zu diesem Zeitpunkt bereits fast ein Jahr zurück: Am 24. August 1961 war der 24-jährige Günter Litfin in der Nähe des Bahnhofs Friedrichstraße von Grenzsoldaten bei einem Fluchtversuch erschossen worden. Nach „offizieller„ Zählung der Berliner Staatsanwaltschaft starben an der Innerdeutschen Grenze und der Berliner Mauer 270 Menschen. Die „Arbeitsgemeinschaft 13. August„ geht dagegen von knapp 960 DDR-Bürgern aus, die bei Fluchtversuchen umkamen. Der Unterschied: Die Arbeitsgemeinschaft zählt auch die Opfer mit, die ohne direkte Einwirkung der Grenzsoldaten oder in anderen Staaten bei der Flucht ihr Leben ließen. Zu den Opfern an der innerdeutschen Grenze gehören allerdings auch Grenzsoldaten: Am 23. Mai 1962 beschossen West-Berliner Polizisten Grenzsoldaten, um den von Schüssen der Grenzer schwer verletzten Flüchtling zu bergen. Grenzsoldat Peter Göring wurde tödlich verletzt. Im Dezember 1964 kommt es bei einer spektakulären Tunnelflucht zwischen Grenzsoldaten und Fluchthelfern zu einem Feuergefecht, bei dem ein 21-jähriger Grenzer tödlich verletzt wurde. Weniger bekannt ist das Schicksal der Menschen, die sich wegen „Republikflucht„ vor DDR-Gerichten verantworten mußten. Nach einigen Schätzungen wurden rund 75.000 Menschen wegen Fluchtversuchen abgeurteilt, in der Regel mit Gefängnisstrafen zwischen einem und drei Jahren. Wer bewaffnet war, Grenzanlagen beschädigte oder als Armeeangehöriger oder Geheimnisträger bei einem Fluchtversuchen gefasst wurde, kam selten mit weniger als fünf Jahren Gefängnis davon.
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